Satzung

Satzung
 
für den
F.C. Bayern München-Fanclub
“FC Bayern München Fanclub - Lempetal Bazis e.V.“

 
§ 1 Name , Sitz und Farbe
1.     Der Verein trägt den Namen, F.C. Bayern München-Fanclub “Lempetal Bazis“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name des Vereins, F.C. Bayern München-Fanclub “Lempetal Bazis e.V.“.
 
2.     Sitz des Vereins ist in 34369 Hofgeismar/Hombressen, Waldstraße 61.
 
3.     Die Farben des Fanclubs sind rot-weiß.
 
§ 2    Zweck, Ziel und Aufgaben des Vereins
  • 1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • 2. Zweck des Vereins ist, alle friedlichen Anhänger des F.C. Bayern München zu vereinigen. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf  keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  • 3.     Ziel des Vereins ist, die sportlichen und freizeitbezogenen Interessen der angeschlossenen Mitglieder durch entsprechende Angebote zu fördern und zu lenken.
  • 4.     Der Verein stellt sich insbesondere folgende Aufgaben:
>     Betreuung und Beratung der ihm angeschlossenen Mitglieder.

>     Unterstützung des F.C. Bayern München bei Heim- und Auswärtsspielen.

>    Bekämpfung des Rowdytums und der Gewalttätigkeit in und um die    Sportstätten der Bundesrepublik Deutschland.
 
§ 3 Geschäftsordnung
  • 1.     Alle Mittel des Vereins, auch etwaige Gewinne, sind an die satzungsgemäßen Zwecke und Ziele gebunden.
 
 
 
§ 4 Mitgliedschaft
  • 1. Mitglied des Vereins kann jeder Fußball-Anhänger des F.C. Bayern München werden.
  • 2. Der Antrag auf Mitgliedschaft, ist auf dem vom Verein dafür vorgesehenen Antragsformular schriftlich gegenüber dem 1.Vorsitzenden vorzulegen. Der schriftliche Antrag von beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, muss auch von seinen gesetzlichen Vertretern unterschrieben sein. Diese verpflichten sich zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den beschränkt Geschäftsfähigen.
  • 3. Der Vorstand muss seine Entscheidung über die Aufnahme eines Mitglieds nicht begründen. 
  • 4. Die Mitgliedschaft beginnt nach Antragsstellung zum jeweils folgenden 1. des Monats.
  • 5. Jedes Mitglied unterliegt ab dem Datum des Aufnahmeantrages einer Probezeit von 3 Monaten. Während der Probezeit kann das Mitglied vom Vorstand, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, ausgeschlossen werden.
  • 6. Namen und Adressen werden dem F.C. Bayern München bekannt gegeben.
  • 7. Ausschlüsse werden ebenfalls dem F.C. Bayern München mit Ausschlussgründen mitgeteilt.
  • 8. Ein Mitglied kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit aus dem Verein ausgeschlossen werden.
  • 9. Ein Mitglied kann schriftlich gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied seinen Austritt erklären. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalendermonats erklärt werden.
  • 10. Mitgliedsbeiträge oder Spenden werden auf keinen Fall zurückerstattet.
  • 11. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  • 12. Doppelmitgliedschaft: Auf Antrag können Mitglieder anderer Fanclubs in unseren Fanclub aufgenommen, bzw. ihrer Aufnahme verweigert werden.
  • 13. Inhalt und Aussagen der Mitgliederversammlung dürfen nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
  • 14. Das Tragen von Hassaufnähern und das öffentliche Bekennen zu nationalistischen und rechtsextremistischen Organisationen ist verboten.
  • 15. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder dem Austritt aus dem Verein.
§ 5 Mitgliedsbeitrag
     Mit Beginn der Mitgliedschaft im Verein werden folgende Zahlungen fällig:
     a) Aufnahmegebühr:
>     Erwachsene:                                          20 €
>     Jugendlich zw. 14 u. 18 Jahren:               10 €
>     Kinder bis 14 Jahre:                               frei
 
     b) Jahresbeitrag:
>     Erwachsene:                                          24 €
>     Jugendliche zw. 14 u. 18 Jahren:             12 €
>     Kinder bis 14 Jahre:                               frei
 
 § 6 Geschäftsjahr
  • 1. Das Geschäftsjahr beginnt am 01.01. und endet am 31.12. jedes Kalenderjahres.
§ 7 Organe des Verein
  • 1. Der Vorstand
  • 2. Die Mitgliederversammlung
 
§ 8 Der Vorstand
  • 1. Der Vorstand des Vereins besteht aus:
a) dem 1.Vorsitzenden
 
b) dem 2.Vorsitzenden
 
c) dem Schatzmeister
 
d) dem Schriftführer
 
   Die Mitgliederversammlung kann bestimmen, dass der Vorstand weitere, in der Mitgliederversammlung zu wählende, Beisitzer mit besonderen Aufgabengebieten umfasst.
  • 2. Die Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von 2 Kalenderjahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
  • 3. In den Vorstand können nur Mitglieder gewählt werden, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden.
  • 4. Es besteht Einzelvertretungsbefugnis. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der 2.Vorsitzende den Verein nur nach Absprache mit dem 1.Vorsitzenden vertreten darf.
  • 5. Im Innenverhältnis sind der 1.Vorsitzende sowie der 2.Vorsitzende bei der Vereinsführung an die Beschlüsse des Gesamtvorstandes und der Mitgliederversammlung gebunden.

  • 6. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
  • 7. Jedes Vorstandsmitglied hat 1 Stimme.
 
§ 9 Die Mitgliederversammlung
  • 1. Die Mitgliederversammlung findet jeweils im 1.Quartal statt. Die Einladung erfolgt schriftlich mindestens 3 Wochen vor der Versammlung mit Angabe von Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung mittels einfacher Post oder E-Mail.
  • 2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder des unter schriftlicher Angabe von Gründen verlangt.
  • 3. Die Mitgliederversammlung beschließt über:
 a) die Wahl und Abwahl des Vorstandes, auch einzelner Vorstandsmitglieder
 
    b) die Wahl der Kassenprüfer
 
    c) die Entlastung des Vorstandes
 
   d) die Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresberechnung und   des Haushaltsplans
 
 
    e) die Tagesordnung
 
   f) die Anträge, die auf der Tagesordnung stehen und mindestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung eingereicht worden sind
 
   g) die Aufnahme nach §4 und den Ausschluss von Mitgliedern. Der Ausschluss bei vereinsschädigen Verhalten kann durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes erfolgen.
 
     h) Satzungsänderungen
 
     i) die Auflösung des Verein
  • 4. Beschlüsse über Satzungsänderungen oder bei Auflösung des Verein bedürfen der Zustimmung von mindestens dreiviertel der anwesenden Mitglieder.
§ 10  Kassenprüfer
     Die Mitgliederversammlung wählt 2 Kassenprüfer auf die Dauer von 1 Jahr. Die Finanzbelege des Vereins werden von den Kassenprüfern überprüft und bei der Mitgliederversammlung wird darüber Bericht erstattet.
 
 
§ 11 Beurkundungen von Beschlüssen
Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung werden protokollarisch festgehalten und vom 1. und 2. Vorsitzenden sowie dem Schriftführer unterzeichnet.
 
 
§ 12  Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins fungiert der zum Zeitpunkt der Auflösung befindliche amtierende Vorstand als Liquidator. Das Vereinsvermögen ist nach Begleichung aller Verbindlichkeiten gleichmäßig auf alle aktuellen Mitglieder aufzuteilen.
 
 
§ 13  Gründung des Vereins
Der Verein wurde mit der Gründungsversammlung am 12.06.2005 in der Gaststätte H.Siemon, Waldstraße 38, in 34369 Hofgeismar/Hombressen gegründet.
 
 
§ 14  Inkrafttreten der Satzung
Die Satzung tritt mit dem Tage der Gründungsversammlung in Kraft.
Mia san mia Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden